Wer sich intensiv mit der Israel-Palästina-Thematik beschäftigt weiß, dass jenseits extremer politischer Positionen einige Fakten unbestritten sind. Israels extensive Siedlungspolitik ist tausendfach dokumentiert und kritisiert – zuletzt hochoffiziell durch die UN-Resolution 2334 vom Dezember 2016. Die Blockade von Gaza, die katastrophalen Lebensumstände dort schaffen es auch hin und wieder in die Schlagzeilen, spätestens wenn wieder ein UN-Hilfswerk statuiert, dass in nächster Zukunft der Küstenstreifen für Menschen unbewohnbar sein wird. Vielleicht ist nicht ganz so bekannt, dass minderjährige Palästinenser regelmäßig fürs Steinewerfen oder auch ohne Begründung verhaftet werden, dass EU-finanzierte Einrichtungen wie Schulen oder Krankenstationen (nicht nur in Kriegen!) vom israelischen Militär zerstört werden, dass Palästinenser im besetzten Westjordanland unter Militärgerichtsbarkeit und nicht – wie Siedler in der Westbank – unter Zivilrecht stehen, ihnen kein Wasser oder nur zu horrenden Preisen geliefert wird, dass sie willkürlich in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden – kurz: dass Palästinensern nachweislich seit 50 Jahren unter israelischer Besatzung Menschenrechte verweigert werden und sie in ihrem täglichen Leben kontinuierlich und in fast allen Lebensbereichen in ihrer Selbstbestimmung beschnitten sind. Von Würde wollen wir gar nicht erst reden – oder sollten wir...?
Vielleicht sollten wir gerade von Würde reden! Schließlich haben die Vereinten Nationen in ihrer Charta der Menschenrechte – im Jahr der Gründung des Staates Israel beschlossen – festgehalten:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Das deutsche Grundgesetz legt in Artikel 1 fest:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Diese Sätze wurden lange vor der Erklärung der Bundeskanzlerin geschrieben, Israels Sicherheit sei ‚deutsche Staatsräson’. Wir fragen uns: Wie steht die künftige Bundesregierung, wie stehen unsere zukünftigen Abgeordneten zu Artikel 1 unseres deutschen Grundgesetzes?
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