TS 29.12.16 UN-Resolution zum Siedlungsbau --Die Empörung in Israel ist gut zu verstehen, von Volker Beck
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsatz Ihres Gastautors Volker Beck vom 29.12.16 zwingt zum empörenden Widerspruch:
Der grüne Außenpolitiker Beck, gefällt sich mit angeblichen Friedensrezepten als israelischer Anwalt des Landräuberstaates und disqualifiziert sich damit als deutscher Abgeordneter.
18mal wurde Israel im Jahre 2016 mit Resolutionen allein durch die Vollversammlung der UNO zu einer Änderung seiner friedensfeindlichen Politik angehalten. Macht allein dies nicht nachdenklich? Dieser UN-Politik ist Deutschland verpflichtet, auch unsere Volksvertreter.
Die amerikanische Enthaltung ermöglichte jetzt erstmals eine Verurteilung der kriminellen israelischen Enteignungspolitik palästinensischen Landes. Gegen diese UN-Betonung internationalen Rechts wendet sich Volker Becks Lamento. Dabei verweist er rechtfertigend auf Fehlverhalten anderer Staaten, so wie sich ein Dieb entschuldigt, dass doch andere auch klauen. Und der deutsche Abgeordnete macht sich damit gemein mit der Kriegspolitik Netanjahus. Aber jede Friedensregelung, zu der sich Deutschland bekennt, folgt zurecht dem Lincolnwort: „Nichts ist endgültig geregelt, was nicht gerecht geregelt ist.“
Eine stereotype Berufung auf das Friedenskonzept der Zweistaatenlösung zerfasert durch Rechtlosigkeit und verliert jede Substanz durch eine de facto-Annektionserlaubnis à la Golan. Israel gewinnt damit keine Sicherheit und Frieden mit gleichberechtigten Partnern. Vielleicht holen sich einmal Netanjahu und dessen Advokat Beck politische Ratschläge in Südafrika.
Harald Moritz Bock
Generalsekretär der Deutsch-Arabischen Gesellschaft
Reaktion des Redakteurs Christian Boehme:
Sehr geehrter Herr Bock,
vielen dank für ihren sehr engagierten Leserbrief als Reaktion auf den Gastkommtar des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr
Beste Grüße
Dr. Christian Böhme
Der Tagesspiegel
Politikredaktion
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