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08.06.2018

 

Moral, Religion und Völkerrecht im Nahen Osten. Von Dr. Gerhard Fulda

 

Dieser Text des ehemaligen Botschafters der Bundesrepublik Deutschland entspricht im Kern einem Vortrag, den Gerhard Fulda[*] am 26. Mai 2018 in Heidelberg im Rahmen einer Tagung des BIB, des Bündnisses zur Beendigung der israelischen Besatzung e.V., gehalten hat.

 

  1. Zu Beginn ein erschreckendes Zitat

    “This country exists as the fulfillment of a promise made by God Himself. It would be ridiculous to ask it to account for its legitimacy.”
    Golda Meir, Le Monde, 15 October 1971

    Seit der Staatsgründung Israels haben fast alle Ministerpräsidenten des Landes ähnliche, für uns befremdliche Erklärungen zu ihrem Verständnis des Verhältnisses zwischen Religion und Völkerrecht abgegeben.

    Da liegen Welten zwischen den Kulturen.

    Auf der einen Seite: Das von Menschen gemachte Recht kann nicht den Willen Gottes einengen.

    Auf der anderen Seite: Glaubensüberzeugungen haben keinen Vorrang vor Rechtsnormen.

    Diese Fronten sind verhärtet. Im Folgenden soll der Versuch gemacht werden, mit einigen Gedanken zum Verhältnis zwischen Moral, Religion und Völkerrecht vielleicht sogar neue Handlungsspielräume zu eröffnen.

  2. Religion und Völkerrecht

    Gegen Chaos und ungezügelte Gewalt kann sich ein Rechtssystem nur mit einer institutionellen Autorität durchsetzen, die seine Anwendung im Einzelfall sicherstellt.

    Diese banale Feststellung ist für das Völkerrecht nicht selbstverständlich. Zwischen Völkerrecht und nationalem Recht besteht ein wesentlicher Unterschied: Im internationalen Recht ist der an diese Normen gebundene Staat selbst zugleich auch der “Gesetzgeber”.

    Insoweit ähnelt das Völkerrecht der bloß freiwilligen Selbstverpflichtung eines Wirtschaftsunternehmens.

    Interessengeleiteter “Realpolitik” gelingt es deshalb immer wieder, als lästig empfundene Einschränkungen der staatlichen Handlungsfreiheit beiseite zu schieben.

    In der Geschichte des Völkerrechts sind Anstrengungen unternommen worden, diesen Mangel an Durchsetzungsfähigkeit zu überwinden. Aber auch die Unterwerfung unter die inzwischen bestehenden Ansätze internationaler Gerichtsbarkeit ist nicht erzwingbar.
    Nur nach dem Recht der Vereinten Nationen kann heute der Sicherheitsrat in Sonderfällen auch gegen den Willen eines Staates bindende Entscheidungen und Sanktionen beschließen.

    Historisch haben die europäischen Staaten versucht, diese Schwäche des Völkerrechts auch mit einer religiösen Unterlegung grundlegender zwischen den Staaten zu beachtender Prinzipien zu beheben. Die christliche Moral sollte das Recht stärken, wenngleich nicht immer mit noch heute überzeugenden Argumenten.
    Zum Beispiel ist die koloniale Landnahme völkerrechtlich damit begründet worden, dass den sich der Mission versagenden “Barbaren” ein international zu beachtendes Eigentum an dem bewohnten Land gottgewollt gar nicht zustehen könne. Das von Ungläubigen bewohnte Land war “res nullium”, eine niemandem gehörende Sache, die man durch “Entdeckung” in Besitz nehmen durfte.

    Eine solche Verknüpfung religiöser Überzeugungen mit einer völkerrechtlichen Textur ist auf israelischer Seite nicht zu erkennen.

    Ehud Barak hat im Jahr 2000 betont:

    “Religious belief and international law are a mismatch”.

    Ein weiteres Zitat von Golda Meir kommt im Ergebnis dem res-nullium-Argument recht nahe:

    “There is no such thing as a Palestinian people… It is not as if we came and threw them out and took their country. They didn’t exist.”
    (Golda Meir, The Sunday Times, 15 June, 1969)

    Mit solchen Zitaten soll nicht gesagt werden, hier stehe heute ein christlich akzentuiertes Völkerrecht einem jüdisch geprägten Völkerrecht gegenüber.

    Bei uns hat sich das Völkerrecht zunehmend säkularisiert. In Israel nimmt die Bereitschaft ab, Völkerrecht überhaupt gelten zu lassen. Das gilt vor allem in Fragen der äußeren Sicherheit:

    Die Selbstverständlichkeit, mit der Israel glaubt, Angriffskriege führen zu dürfen, hebelt mit dem Gewaltverbot die wichtigste Norm des nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen Völkerrechts aus.

    Das ist eine rein säkulare Verweigerung.

    Hinter der damit verbundenen Militarisierung der israelischen Gesellschaft kann man ein im Zusammenhang mit Israel selten thematisiertes Phänomen vermuten: Unter einer lebensfrohen Oberfläche rumoren Ängste.

    • Angst vor den arabischen Geburtenraten und dem Verlust der jüdischen Mehrheit.
    • Angst vor der Rache entrechteter Palästinenser.
    • Angst, nicht mehr die alleinige Nuklearmacht im Nahen Osten zu sein.

    In Umfragen zum 70. Jahrestag wurde gefragt: Was ist für Euch das Beste in Israel? Die häufigste Antwort war : “Dass wir diesen Staat haben”. Das benennt zugleich den gemeinsamen Nenner der genannten Ängste: Die Befürchtung, diese jüdische Heimstatt könnte wieder verloren gehen.

    Daraus folgt eine erste These: Die Zurückweisung des Völkerrechts durch Israel ist zu verstehen als nicht nur rational begründeter Versuch, die jüdische Heimstatt im Nahen Osten abzusichern.

    Aus dieser These ergeben sich Schlussfolgerungen für das bilaterale Verhältnis zwischen Deutschland und Israel.

  3. Deutschland – Israel

    Bei dem Gedenken an die Gründung des Staates Israel vor 70 Jahren haben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die deutsch-israelischen Beziehungen gefeiert, als ob es nur marginale Belastungen gäbe. Ohne Gedenktagsübertreibungen liegt es eigentlich näher, von einem dringenden Bedarf zu sprechen, dass die deutsche Nahostpolitik verändert werden sollte.

    Deutsche Außenpolitik ist seit dem zweiten Weltkrieg nicht müde geworden, dem Völkerrecht in den internationalen Beziehungen einen sehr hohen Stellenwert einzuräumen. Diese stärker als im übrigen Europa ausgeprägte Haltung ist ein Versuch der Bewältigung der Vergangenheit und hat moralische Wurzeln: Der Holocaust war die radikaler nicht denkbare Leugnung der Moral und des Rechts.

    Wir stehen vor einem Dilemma, wenn wir den politischen Willen zur Unterstützung Israels, wie er durch unsere Erinnerungskultur nach dem Holocaust gewachsen ist, ausgerechnet einem Staat angedeihen lassen wollen, der in zentralen Fragen unseres Völkerrechtsverständnisses anders denkt als wir: beim Gewaltverbot, beim humanitären Kriegsvölkerrecht, beim Verbot von Annexionen, bei der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs.

    Der durch solche Widersprüche erforderlich gewordene Balanceakt ist in Deutschland auf allen Ebenen zu beobachten – in der Regierungszusammenarbeit mit Israel, in den Medien und im Bewusstsein der Bevölkerung.

    Zwar wurde zwischenzeilich Kritik an der israelischen Politik und das Verständnis für Palästina etwas deutlicher akzentuiert. Die Bundesregierung erklärte ihre Ablehnung der israelischen Siedlungspolitik unverhohlen. Sie hat sich aktiv für das Nuklearabkommen mit Iran eingesetzt und sich dabei die israelischen Bedrohungsszenarien nicht zu eigen gemacht. In Rundfunk und Presse erschienen mehr substantielle Veröffentlichungen zur Situation in der Westbank und in Gaza.
    Doch der Einfluss einer strikt pro-israelischen Lobby auf Regierung und Medien bleibt stark und ist in den letzten Monaten mit dem Instrument der Antisemitismusdebatte noch stärker geworden. Deutschland ist insoweit – scheinbar unversöhnlich – gespalten.

    Es lohnt sich, eine sehr grundsätzliche Frage zu stellen:
    Wenn uns die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit in der Generation unserer Eltern zu Bekennern des Völkerrechts gemacht hat, wie können wir es uns erlauben, dieses Bekenntnis zu verleugnen, indem wir die Generation nach den Opfern so behandeln, als dürfe diese sich in einem rechtsfreien Raum bewegen? Dadurch wird das ganze Bekenntnis unglaubwürdig. Denn Völkerrecht verliert seinen Charakter als Norm, wenn wir es in unser Belieben stellen, ob wir es gelten lassen oder nicht.

    Trotzdem hat Bundeskanzlerin Merkel vor der Knesset über Israel einen Schirm mit der Bezeichnung “Staatsräson” aufgespannt, an dem das Völkerrecht abtropfen soll. Das hebelt zwar den Art. 25 des Grundgesetzes aus, der die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zum Bestandteil des Bundesrechts erklärt (Und zu diesen allgemeinen Regeln gehört zu allererst das Gewaltverbot!) . Als rechtlich relevanter Begriff würde die Anwendung der sogenannten Staatsräson zu völlig untragbaren Ergebnissen führen. Aber auch, wenn wir dieses Wort nur politisch lesen, finden wir keine Antwort auf die Frage, warum wir eigentlich Israel auf unbestimmte Zeit von der Anwendung wesentlicher Teile des Völkerrechts dispensieren sollten.

    Am nächsten kommt man den Intentionen der Bundeskanzlerin wahrscheinlich, wenn man das Wort versteht als Ausdruck einer christlich geprägten Moral, vielleicht ergänzt durch Begriffe wie Schuld und Traumatisierung. Als ob für uns die mosaische Lehre gelte von der Verfolgung der Sünden der Väter bis ins dritte und vierte Glied.

    Frank Schirrmacher hatte der Bundeskanzlerin bescheinigt, ihr Satz sei “auch staatsrechtlich relevant”. Das ist juristisch allerdings völlig unhaltbar.
    Trotzdem wäre es nicht überraschend, wenn künftig den Flüchtlingsfamilien der vordemokratische Ausdruck Staatsräson nachhaltiger ans Herz gelegt würde als die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit!

    Deshalb spricht viel dafür, die Staatsräson zu ersetzen. Und zwar durch einen Rückgriff auf einen der wichtigsten Sätze der deutschen Geistesgeschichte – auf den moralischen Imperativ Immanuel Kants “Der gestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir …”

    Erst eine ausdrückliche Verortung des deutschen Sonderwegs in den Kontext der Moral erlaubt es, eine Reihe von Missverständnissen zu vermeiden.

    Es kann nur ein Missverständnis sein, wenn wir aus Rücksichtnahme auf Israel die ebenfalls moralisch begründete Empathie für das Leiden der Palästinenser völlig verdrängen. Wir müssen den Versuch machen, die Vieldeutigkeit der Staatsräson auf den Kern unserer historischen Verantwortung zurückzuführen.

    Dieser Kern kann nicht allein mit den Begriffen Holocaust und der sich daraus ergebenden schamvollen Erinnerung beschrieben werden. Denn daraus ergibt sich kein wertendes Kriterium, das als Wegbeschreibung für konkrete politische Entscheidungen dienen könnte.

    Auch die in Koalitionsverträgen und Parteiprogrammen gern genutzte Formel von unserer “besonderen Verantwortung” für Israel kann alles und nichts bedeuten. Mit solchen Worten und mit U-Booten ist Beihilfe zur nuklearen Aufrüstung gerechtfertigt worden. Immer wenn Israel ein Geschenk verlangte, war es extrem schwer, nein zu sagen.

    Was könnte man also als den Kern unserer Verantwortung beschreiben? Wir alle wissen: Die wichtigste Wurzel des Holocausts war ein rassistischer Antisemitismus, der sich im Dritten Reich mit einer rücksichtslosen Herrenmenschen-Ideologie verband. Der Wille zur Aussonderung führte bis zur Vernichtung.

    Diese Katastrophe Holocaust war historisch vorbereitet durch eine Jahrhunderte lang betriebene Ausgrenzung der Menschen jüdischen Glaubens. Aus dem tief unmoralischen Kern der “Endlösung” wird sichtbar, was wir künftig als den Inhalt unserer moralischen Schuldbewältigung begreifen können und sollten, nämlich mit einer zweiten These:

    Als moralische Bewältigung unserer Vergangenheit versichern wir dem jüdischen Volk unsere Unterstützung bei der Erhaltung seiner Selbstbestimmung – in einem Rechtsstaat Israel.

    Ein solcher kategorischer Imperativ des Gewissens wäre flexibel genug, sich selbst zu regulieren. Wer sich grob unmoralisch verhält, wird kaum moralische Unterstützung finden.

  4. Konsequenzen mit Blick arabisch/palästinensische Israelis

    Dieser Paradigmenwechsel hätte überraschende Konsequenzen.

    1. Wir könnten die mit Minderheitenrechten begründete Kritik an dem Begriff “jüdischer Staat” neu überdenken.

      Die unterschiedlichen Geburtenraten und damit die demographische Entwicklung lassen in Israel mittelfristig eine arabische Bevölkerungsmehrheit erwarten. Diese Mehrheit könnte dann mit einer demokratischen Entscheidung den heutigen Staat Israel abschaffen. Und in Palästina umbennen.

      Es ist diese Befürchtung, die israelische Regierungen veranlasst, die Zukunft des Landes im Nahen Osten mit einem zweideutig religiös und ethnisch verwendbaren Begriff zu untermauern. Netanjahu fordert immer wieder, Israel müsse als “jüdischer Staat” anerkannt werden. Netanjahu hat bei seinen Wählern offenbar deshalb Erfolg, weil er damit einen Nerv trifft.

      Wenn unsere moralische Verpflichtung auf die Erhaltung der jüdischen Selbstbestimmung gerichtet wäre, dann könnten wir die Frage stellen, ob wir vielleicht auch Lösungen unterstützen könnten, mit denen jüdische Ängste ernstgenommen würden.

      Das ist nicht einfach, weil drei völkerrechtliche Säulen nicht angetastet werden dürfen: Keine Annexion, keine Vertreibung, keine Apartheid.

      Wir schließen also Lösungen aus, die die in Israel lebenden Palästinenser mit Zwangsmitteln daran hindern würden, zu einer Bevölkerungsmehrheit zu werden. Wir können aber durchaus die Frage stellen, ob dieses Ergebnis nicht auch durch freiwillige Entscheidungen erreicht werden könnte. Das sollte nicht vorschnell verneint werden.

      Wenn Israel sich ernsthaft bereitfinden würde, eine Zwei-Staaten-Lösung zu akzeptieren, dann sollte es denkbar sein, eine gewisse Zahl arabischer Israelis mit sehr großzügiger finanzieller Hilfe zu einem Umzug nach nebenan zu ermuntern. Genau so, wie man Geld in die Hand nehmen könnte, um die jüdischen Siedler zur Rückkehr nach Israel zu bewegen.

      Mit anderen Worten: Ergänzend zu der in allen bisherigen Diskussionen enthaltenen Vorstellung, eine Verhandlungslösung werde auch einen “swap” enthalten, einen Gebietstausch an den Rändern der Waffenstillstandslinie von 1967, könnten wir uns vielleicht auch an den Gedanken eines gewissen Bevölkerungs-Austauschs gewöhnen.

    2. Die Abstützung der deutschen Nahostpolitik auf ein ausdrücklich moralisches Fundament würde es überflüssig machen, die Wähler mit der grundgesetzwidrigen Staatsräson im Unklaren darüber zu lassen, was wir Israel wirklich zugestehen. Das heißt, die Bundesregierung könnte, wenn sie sich den Paradigmenwechsel zu eigen machte, plötzlich auch Verletzungen des Völkerrechts anprangern, notfalls auch laut. Jedenfalls dann, wenn unsere Politiker überzeugend darlegen würden, sie könnten etwas Anderes nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren. Der Zwang zu einer immer wieder zu erneuernden Rechtfertigung für unsere Zugeständnisse an Israel wäre der wichtigste Unterschied zur gegenwärtigen Praxis. Der Holocaust würde uns nicht mehr zwingen, gegenüber israelischen Annexionen verklemmt zu schweigen, während wir die Annexion der Krim mit Sanktionen belegen. Es erübrigte sich auch die Frage, warum wir Israel in der Siedlungspolitik kritisieren dürfen, nicht aber zum Beispiel bei Angriffskriegen.

      Schon diese Überlegungen zeigen: Die moralisch geschuldete Unterstützung der jüdisch/israelischen Selbstbestimmung ist etwas grundsätzlich Anderes als die zuletzt so oft beschworene “Anerkennung des Existenzrechts Israels”. (En passant: Es gibt im Völkerrecht keine Anerkennung eines Existenzrechts. Anerkannt werden Staaten und nicht Existenzrechte.)

    3. Im Sicherheitsrat der VN wird es auf absehbare Zeit keine Sanktionen gegen Israel geben, auch nicht bei gröbsten Verstößen gegen das Völkerrecht. Aber ohne die USA könnte die Europäische Union durchaus allein Sanktionen verhängen. Bisher wäre das stets am deutschen Widerstand gescheitert. Das könnte sich künftig ändern. Wir könnten nach wie vor zurückhaltend sein. Aber wir brauchten uns nicht mehr grundsätzlich zu verweigern. Wir brauchten immer wieder erneuerte und veröffentlichte Gewissensentscheidungen.

      Eine moralische Verpflichtung hindert uns nicht, Einfluss auf die politische Willensbildung in Israel zu nehmen. Wir würden dabei umso glaubwürdiger sein, je klarer wir Israel in seiner emotional am stärksten geprägten Zukunftsfrage unterstützten. Denn jeder könnte erkennen: Wir würden es uns nicht leicht machen.

      Aber: Keine Geschenke mehr auf Verlangen. Wir würden selbst, allein und transparent entscheiden, wohin uns unser Gewissen trägt, als Konsequenz aus unserer historischen Verantwortung. Nicht weniger – aber auch nicht mehr.


[«*] Botschafter a.D. Dr. Gerhard Fulda hat 12 Jahre seines Lebens in islamischen Ländern verbracht. Alte Familientradition hätte ihn beinahe zur Theologie gedrängt. Die juristische Ausbildung und sein Lebenslauf zwischen Europa und der islamischen Welt gaben ihm immer wieder Anlass, die politische Relevanz religiöser Wurzeln von Normen in unterschiedlichen Rechtssystemen und im Völkerrecht kritisch zu durchleuchten.

Gerhard Fulda ist Vizepräsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft und Gründungsmitglied des Vereins BIB, des Bündnisses zur Beendigung der israelischen Besatzung. Der vorliegende Text ist als Vortrag auf der BIB-Konferenz vom 25. – 27. Mai 2018 in Heidelberg erstmals zur Diskussion gestellt worden. 

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar:  https://www.nachdenkseiten.de/?p=44207

 

 

   

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