Es geht um ein Gerichtsverfahren gegen ein Raumverbot in München, das vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Kläger entschieden wurde und für das der Gerichtshof wegen der Bedeutung des Urteils Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat. Hier finden sich dazu ergänzende Infos:
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen
Außerdem: bisher fielen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehr als 15.000€ an, die bisher durch Spenden und Darlehen gedeckt werden konnten. Jetzt geht die Stadt München in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht, was für die Kläger mit weiteren Kosten verbunden ist (s.u.). Aber dieser wichtige Schritt muss im Sinne der Meinungsfreiheit unbedingt gegangen werden.
Spenden bitte an Klaus Ried, IBAN: DE56 7009 0500 0100 7634 11
Schöne Grüße, Ingrid Rumpf
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