Der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker hat das umstrittene Integrationsgesetz der Bundesregierung kritisiert. Die Pläne seien wenig hilfreich, um Flüchtlinge schneller in den Jobmarkt zu integrieren, sagte der Wissenschaftler vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dem Evangelischen Pressedienst. Er riet dazu, das Gesetz nicht überzubewerten, „es ist kein Meilenstein“.
Im Grundsatz sei gegen das dort verankerte Prinzip des Förderns und Forderns nichts zu sagen, betonte der Soziologe und Volkswirt. „Aber das Integrationsgesetz atmet noch beide Ideen, die Abschreckungsphilosophie und die Integrationsidee. Das macht das Gesetz ein Stück weit inkonsistent“, sagte der Professor für Volkswirtschaftslehre in Bamberg.
Er monierte, dass die künftige Regelung nur für jene Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive gedacht ist. „Das schränkt den Kreis gegenwärtig auf Asylbewerber aus vier Herkunftsländern ein. Damit fallen genau die Gruppen, bei denen die Asylverfahren sehr lange dauern, etwa Afghanen oder Somalier, aus der gesamten Förderung raus.“ Das sei sehr gefährlich: „Wir verlieren auf dem Weg zur Integration sehr viel Zeit, die wir später nicht mehr aufholen können.“
Wohnsitzzwang: Viele Argumente dagegen
Vor allem der geplante Wohnsitzzwang ist dem Experten ein Dorn im Auge. „Die halte ich für sehr problematisch. Viele Argumente sprechen gegen sie“, sagte Brücker. Wenn die Betroffenen in ihrer Jobsuche nicht staatlich behindert würden, dann senke das ihre Arbeitslosigkeit. Über 60 Prozent der Flüchtlinge haben nach seinen Angaben in der Vergangenheit ihre erste Stelle in Deutschland durch Kontakte zu Familienangehörigen, Freunden oder Landsleuten und nicht durch das Internet oder etwa durch die Bundesagentur für Arbeit gefunden. „Wir dürfen die Menschen nicht von diesen Ressourcen abschneiden“, forderte Brücker.
Integration sei kein Selbstläufer, betonte der Fachmann. Doch zeigte er sich zugleich überzeugt, dass Deutschland diese Aufgabe meistern könne: „Wir haben mit den Flüchtlingen kein ökonomisches Problem.“ Es könne sein, dass die Integration Nettokosten verursache, aber die seien gemessen an der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes gering. „Wenn wir die Zahlen des Sachverständigenrates zugrunde legen, dann belaufen sich die Ausgaben 2016 auf etwa 0,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Es gibt keine volkswirtschaftliche Aufnahmegrenze, höchstens eine, die politisch definiert wird.“
Die finanziellen Belastungen für den Staat hängen nach seinen Angaben davon ab, wie gut und wie schnell es gelingt, die Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Das dauert nach unseren empirischen Erfahrungen bei Flüchtlingen länger als bei anderen Migranten. Aber wir erwarten, dass nach fünf Jahren etwa 50 Prozent von ihnen im Arbeitsmarkt angekommen sind. Nach zehn Jahren sind es 60 Prozent und nach 15 Jahren über 70 Prozent.“ (epd/mig)
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www.migazin.de/2016/06/22/arbeitsmarktforscher-integrationsgesetz-ist-kein-meilenstein/
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