Oberbürgermeister missachten Völkerrecht
Es ist erschreckend, wie nonchalant der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann sowie der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter sich über internationales Recht hinwegsetzen und die völkerrechtswidrige Annexion Ost-Jerusalems feiern. Hier ist die Kommunalaufsicht gefordert.
Die völkerrechtlich verbindliche Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates vom 23.1.2 2016 "bestätigt, dass der Bau von Siedlungen in dem Palästinensischen Gebiet, das seit 1967 besetzt ist, einschließlich Ost-Jerusalem (!), keine rechtliche Gültigkeit hat und eine flagrante Verletzung des internationalen Rechts darstellt". Dieser Resolution haben 14 Mitglieder des Sicherheitsrates zugestimmt, darunter die EU-Staaten Frankreich, Großbritannien und Spanien. Wenn die beiden Oberbürgermeister als Schirmherren für Feiern "50 Jahre wiedervereinigtes Jerusalem" auftreten, verletzen sie ihren Amtseid, das Grundgesetz zu wahren. Art. 25 GG bestimmt: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Wie will die Bundesregierung anderswo die Einhaltung des Völkerrechts fordern, wenn deutsche Mandatsträger es öffentlich missachten?
Mit freundlichen Grüßen und viele Dank, falls Sie meinen Leserbrief veröffentlichen,
Dr. Martin Breidert, Bad Honnef
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